Urhebervertragsrecht

Urhebervertragsrecht
Urhebervertragsrecht,
 
Beziehungen zwischen dem Urheber eines Werkes und einem Verwerter (z. B. Verlag, Bühne, CD-, Filmproduzent, Rundfunk), dem der Urheber ein Nutzungsrecht eingeräumt hat. Eine allgemeine gesetzliche Regelung des Urhebervertragsrechts besteht bisher nicht. Jedoch enthält das Urheberrechtsgesetz. Vorschriften über die Einräumung von Nutzungsrechten (§§ 31-44). Für Werke der Literatur und Tonkunst enthält ferner das Verlagsgesetz vertragsrechtlicher Regelungen (Verlagsrecht).
 
 
H. J. Fischer u. S. A. Reich: U. (1993).

Universal-Lexikon. 2012.

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